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Achaz von der Schulenburg

Bild in Beetzendorf (zumindest bis zum II. Weltkrieg)

Auch die Familie von der Schulenburg ist eng verbunden mit der altmärkischen Geschichte. Die Reste der Stammburg des weitverzweigten Geschlechts findet sich unweit Salzwedels. Achaz oder auch Achatz von der Schulenburg war Generalleutnant der preußischen Armee und Chef eines Dragoner-Regiments (später Nr.5).

  • geboren am 09.10.1669 in Apenburg (Kreis Salzwedel)
  • Vater Dietrich Herrmann, kurbrandenburgischer Landesdirektor und Kriegskommissar der Altmark, Herr auf Apenburg, Beetzendorf und Rittleben, geboren 1638 in Salzwedel
  • Mutter Amalie geb. Freiin von der Schulenburg a.d.H. Beetzendorf
  • 16.10.1685 Student der Universität Frankfurt/O.
  • 1687 Ritterakademie in Wolfenbüttel
  • 1688 Junker am kurbrandenburgischem Hof
  • 1689-1695 Teilnahme am Feldzug gegen Frankreich, Belagerungen von Kaiserswerth und Bonn
  • 1690 Kornett bei der brandenburgischen Gardedukorps
  • 1694 Kapitän
  • 1701 bei der Krönung in Königsberg
  • 24.10.1702 Major beim Leibregiment zu Pferde
  • 1702-1711 Teilnahme am Feldzug: Belagerungen von Ath, Lille und Tournai, Schlachten von Oudenard und Malpaquet
  • 11.06.1705 Oberstlieutenant
  • 23.11.1709 Oberst
  • 04.06.1711 Kommandeur des Regiments zu Pferde Heyden
  • 1715 Teilnahme am Feldzug in Pommern
  • 02.04.1717 Chef des durch ihn aufgestellten Dragonerregiments (Nr.5)
  • 09.06.1719 Generalmajor
  • 15.07.1729 Generallieutenant mit Patent vom 15.09.1728
  • 1730 Vorsitzender des Kriegsgerichts zu Köpenick über den Kronprinzen, Katte usw.
  • 09.08.1731 in Berlin gestorben
  • 01.08.1731 Oberst von Kalckstein und Landrat von Bismarck werden vom König als Vormunde für seine Kinder bestellt
  • Achaz von der Schulenburg war Herr auf Beetzendorf und Apenburg
  • verheiratet seit dem 14.04.1714 mit Sophie Magdalena von Münchhhausen

Achaz von der Schulenburg war ein Freund König Friedrich Wilhelm I., mit dem er in regem Briefaustausch stand. Neben militärischen Dingen ging es dabei vor allem um politische Fragen, insbesondere Hannover betreffend. Berühmt wurde unser General wohl vor allem durch seine standhafte Haltung als Vorsitzender des Köpenicker Kriegsgerichtes gegen Kronprinz Friedrich, Katte u.a. Schulenburg war gegen das Todesurteil gegen Katte und blieb auch dabei, als König Friedrich Wilhelm I. das erste Urteil des Kriegsgerichts nicht anerkannte und ein neues verlangte.

In der „Allgemeinen Deutschen Biographie“ findet man zum Vorgang:

Am 22. October 1730 ernannte ihn der König zum Vorsitzenden des Kriegsgerichtes, welches über „Prinz Friedrich, den gewesenen Lieutenant v. Katte, die Lieutenants v. Ingersleben und Spaen und den desertirten Lieutenant v. Keith“ zu Recht erkennen sollte. Am 25. d. M. versammelte sich das Kriegsgericht im Schlosse zu Köpenick. Am 27. ward der Spruch gefällt. Eine Meinungsverschiedenheit unter den Richtern bestand nur hinsichtlich des Lieutenants v. Katte. Es standen drei Todesurtheile gegen zwei mildere. Von des Vorsitzenden Wahrspruche hing das Schicksal des Angeklagten ab. Wenn durch dasselbe Stimmengleichheit eintrat, so galt nach den Kriegsrechten die mildere Meinung als der Gesammtwille. S.|schloß sich dieser Meinung an, indem er auf ewiges Gefängniß erkannte. Der König war mit dem Spruche nicht einverstanden. Er schickte denselben zurück und schrieb dazu „Sie sollen Recht sprechen und nit mit dem Flederwisch darüber gehen“. Neben diesem Ausdrucke des königlichen Unwillens vermerkte S. in den Acten mit zitternder Hand drei Stellen der Heiligen Schrift, darunter das Wort „Sehet zu, was Ihr thut, denn Ihr haltet das Gericht nicht den Menschen, sondern dem Herrn“. Die Richter traten am 31. von neuem zusammen und blieben bei dem Urtheile, welches sie als das richtige erkannt hatten. Der König aber faßte seine Stellung als Kriegsherr und oberster Richter dahin aus, daß er das Urtheil nicht nur mildern, sondern auch schärfen könne, und ließ Katte enthaupten. In Beziehung auf die Schuld des Prinzen Friedrich hatte unter den Richtern volle Uebereinstimmung geherrscht. Sie hielten sich für nicht zuständig und bezeichneten den Gegenstand der Anklage als eine Staats- und Familiensache, „welche einzusehen und zu beurtheilen ein Kriegsgericht sich nicht erkühnen darf“. Dabei beruhigte sich der König.

Literatur:

Priessdorff, „Soldatisches Führertum“, Band I, S. 120, Nr. 197

Poten, Bernhard von, „Schulenburg, Achaz von der“ in: Allgemeine Deutsche Biographie 32 (1891), S. 659-660 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd104160241.html

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